Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Projektvermittlung durch den Campus Consult e. V.

§ 1 Geltungsbereich

Die Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und erstrecken sich über alle Aufträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

 

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer gemäß dem gültig vorgelegten Angebot. 

Abänderungen, Bestätigungen und Wiederholungen müssen als solche bezeichnet werden. 

Gegenstand des Vertrages ist eine Leistung, nicht ein Erfolg. Der Auftrag wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in Belangen zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen. 

Aufträge sind lediglich in Schriftform bindend, das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen. Mündliche Neben-absprachen bestehen nicht. Bei Nichteinhaltung dieser Form haftet der Auftragnehmer nur bei grobem Verschulden. 

 

§ 3 Honorar

Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber ein Honorar wie im unterzeichneten Angebot festgelegt. Ein Beratertag umfasst 8 Arbeitsstunden. Die Honorare beziehen sich auf den direkten Zeitaufwand unserer Mitarbeiter. 

Der in der Angebotskalkulation angegebene Budgetrahmen stellt die obere Grenze dar, die ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht überschritten werden darf. 

Der angegebene Budgetrahmen sowie die Zeitplanung beziehen sich nur auf die beschriebenen Aufgaben, Änderungs-wünsche oder zusätzliche Anforderungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt, soweit sie zu einem Mehraufwand führen. Dies bezieht sich auch auf Terminverschiebungen, die auf Wunsch des Auftraggebers entstehen. 

 

§ 4 Spesen und Nebenkosten

Die direkt mit dem Einsatz des Auftragnehmers für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet. Für Fahrtkosten werden pauschal 0,30 € pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen. 

Büronebenkosten werden –falls relevant– in einer Pauschale im Budgetrahmen festgelegt. 

Die Spesen und Nebenkosten werden –falls vorhanden– als getrennte Posten in den Rechnungen ausgewiesen. 

 

§ 5 Rechnungsstellung

Die Honorarkosten sowie die anfallenden Spesen und Nebenkosten werden nach Absprache – grundsätzlich, aber monatlich – in Rechnung gestellt. 

Nach Abschluss des Projektes erstellt der Auftragnehmer entsprechend den angefallenen Aufwendungen und den bereits geleisteten Zahlungen eine Gesamtrechnung. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zzgl. 19% MwSt. zu begleichen, soweit nicht anders ausgewiesen. 

Im Falle einer Nichtbegleichung einer Teilrechnung werden die Leistungen bis zur Begleichung der Teilrechnung eingestellt. 

 

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle die zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen zugänglich gemacht werden.  

Ferner ist er angehalten, dem Auftragnehmer alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Vertrages von Belang sein könnten, zur Kenntnis zu geben. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendig sind. 

Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihm bei Projektabschluss zugesendeten Kundenevaluationsbogen nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen und dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen zu zusenden. Sollte er hierzu nicht in der Lage sein, so muss eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen. 

 

§ 7 Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme des Dienstes in Verzug, oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine nach § 6 ihm sonst wie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen. 

 

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden aus grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt für etwaige Haftungsverpflichtungen aus dem Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. 

Eine Haftung auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegenüber dem Auftraggeber ist nur gegeben, wenn der Schaden vom Auftragnehmer schuldhaft verursacht worden ist.  

Als Maßstab für die Sorgfalt, die vom Auftragnehmer aufzuwenden ist, gelten die Kenntnisse und Fähigkeiten von Studenten in den mittleren Semestern. 

Die Haftungssumme beschränkt sich auf die Höhe des vereinbarten Beratungshonorars. Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. 

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis genommen hat. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird. 

Für die Richtigkeit von Äußerungen über die Erfolgsaussichten der Vereinbarung haftet der Auftragnehmer nicht. 

 

§ 9 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung seiner Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. 

Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, sowie sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes. 

 

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. der hinreichenden Erfüllung des Auftrages durch den Auftragnehmer. Infolge des zeitlich befristeten Auftrages kann der Auftraggeber den Auftrag jedoch fristlos kündigen, wenn der Auftragnehmer nicht Willens oder in der Lage ist, den Auftrag innerhalb des vereinbarten Budgets und Zeitrahmens sachgerecht und vollständig fertig zu stellen bzw. sich eine diesbezügliche Gefahr abzeichnet. 

Im Falle einer vorzeitigen Kündigung regelt sich die Vergütung für den Auftragnehmer wie folgt: 

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr geleisteten Dienste entfällt die Vergütung. 

 

§ 11 Schweigepflicht

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 

Der Auftragnehmer ist nach Maßgabe des Gesetzes und auf Basis eines Vertrauensverhältnisses verpflichtet über alle Informationen und Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftrag-geber ihn von der Schweigepflicht entbindet. 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Gegenstände seiner Tätigkeit für den Auftraggeber Dritten nur mit dessen Einwilligung auszuhändigen. 

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Parteien Paderborn. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist geltendes deutsches Recht maßgebend. 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Paderborn. 

 

§ 13 Datenschutz

Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten für die Dauer dieses Projektes gespeichert, genutzt und verarbeitet werden.  

In diesem Zuge habe ich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. 

Weiterhin stimme ich zu, dass die Projektedokumentationen und Ergebnisse zwecks Weiterbildung der Mitglieder von Campus Consult e. V. genutzt werden dürfen, sofern personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden unkenntlich gemacht wurden. Dies gilt für alle Bestandteile des Projektes, sofern nicht anderweitig vereinbart. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Löschung der im Rahmen der Projektarbeit erarbeiten Ergebnisse von Campus Consult e. V. zu verlangen. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen.  

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des eigentlichen Vertrages im Übrigen unberührt. Dies gilt explizit auch für einzelne Bestimmungen dieser AGB.